Die Gemeinde Weilerswist ist nach § 1 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW - StrReinG NRW) verpflichtet, den Winterdienst auf gemeindeeigenen Straßen sicherzustellen.
Straßen.NRW führt originär den Winterdienst außerhalb von geschlossenen Ortslagen auf Bundes- und Landesstraßen durch. Kreisstraßen oder Ortsdurchfahren von Bundes- und Landesstraßen werden lediglich im Zuge von Vereinbarungen mit Kreisen oder Gemeinden von Straßen.NRW betreut. Der Kreis Euskirchen ist u.a. für die Kreisstraßen in den Bezirken Ländchen, Rescheid, Blankenheim, Mutscheid, Tondorf, Nettersheim, Mechernich, Euskirchen und Weilerswist zuständig und bewältigt diese Mamutaufgabe sowohl mit dem kreiseigenen Bauhof, aber auch mit Fremdunternehmern.
In Weilerswist ist ein gemeinsames Anliegen von Rat und Verwaltung dieser Verpflichtung nachzukommen und den Winterdienst im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zuverlässig und kostengünstig durchzuführen, entweder in Eigenregie mit den Mitarbeitern des Bauhofs der Gemeinde oder durch Vergabe an einen externen Dienstleister.
Im Jahr 2020 hat sich der Rat nach einem intensiven Beratungs- und Entscheidungsprozess dazu entschieden, den Winterdienst an einen externen Dienstleister zu vergeben. Eine „Machbarkeitsstudie“ bzw. Vorlage ergab zum Entscheidungszeitpunkt, dass die Voraussetzungen zur Erledigung des Winterdienstes durch den Bauhof weder mit dem vorhandenen Personalbestand noch mit dem Maschinen- und Gerätepark sichergestellt werden konnte. Die Nachfrage des Rates nach zusätzlichem Personal wurde durch die Verwaltung damit beantwortet, dass der aktuelle Arbeitsmarkt eine adäquate Besetzung der erforderlichen Stellen nicht hergab. Zur Einhaltung aller arbeitsrechtlicher Vorschriften waren mehr verlässlich einsatzfähige Personen erforderlich, als in der Gemeinde vorhanden waren.
Zudem war in 2020 die Durchführung des Winterdienstes durch einen externen Dienstleister im Vergleich um 12% kostengünstiger als die Durchführung durch die Mitarbeiter des Bauhofs. Hierbei waren die Kosten für den Mehraufwand für die Personalverwaltung, die mit Arbeitszeiten außerhalb der Regelarbeitszeit einhergehen, noch nicht berücksichtigt. Die Entscheidung für die Durchführung des Winterdienstes durch die Mitarbeiter des Bauhofs wäre bei gleicher Leistung mit einer höheren Belastung der Bürgerinnen und Bürger einher gegangen (siehe hierzu auch die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ratssitzung am 27.10.2022.
Was ist Winterdienst?
Winterdienst heißt, dass auf öffentlichen Straßen und Wegen im Rahmen der Möglichkeit Schnee geräumt und Glätte bekämpft wird.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Qualität. Bei Schnee und Glätte handelt es sich um Naturereignisse, die nur im gewissen Rahmen vorhersehbar sind. „Im Rahmen der Möglichkeit“ oder auch "nach besten Kräften" lässt sich in vielen Rechtsvorschriften finden. Nach besten Kräften beinhaltet einerseits das was zumutbar bzw. finanzierbar ist und andererseits das was auch naturgegeben möglich ist.
Grundlage für den Winterdienst ist i.d.R. das bundesweit gültige „Anforderungsniveau Winterdienst“. Dies schließt auch ein, dass mit Behinderungen bzw. stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke auf den Straßen gerechnet werden muss. Eine Garantie oder gar ein Recht auf geräumte und rutschsichere Fahrbahnen gibt es nicht. Im Bundesfernstraßengesetz heißt es dazu: „Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften … die Bundesfernstraßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen.“
Bei der Planung der Winterdienstrouten müssen Prioritäten und zeitliche Vorgaben berücksichtig werden. Stark frequentierte Straßen und besondere Gefahrenpunkte, wie gefährliche Steigungs- oder Gefällestrecken oder durch Verwehungen gefährdete Abschnitte haben Vorrang im Winterdienst. Auch die Umleitungsstrecken für Autobahnen (Bundes- und Landesstraßen) haben eine hohe Priorität.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass der beste Winterdienst also keine „sommerlichen“ Straßenverhältnisse schaffen kann. Alle Beteiligten des Winterdienstes versuchen nach besten Kräften, Straßen und Wege für alle Verkehrsteilnehmenden sicher befahrbar zu machen. Trotz intensivem Einsatz kann es im Winter oder auch nach bestimmten Ereignissen auf den Straßen jederzeit rutschig und gefährlich werden, da Räum- und Streufahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein können.
Aktuelle Diskussion über die Leistungen des Winterdienstes und Perspektive
- Die aktuellen Diskussionen über den Winterdienst habe ich zum Anlass genommen, in der Verwaltung nachzufragen:
Viele Beschwerden beziehen sich auf Straßen, welche gemäß Satzung durch die Anlieger gereinigt und einer Winterräumung obliegen (vgl. hierzu Link 1 und Link 2) - Prüfungen der übrigen Beschwerden haben ergeben, dass keine Qualitätsmängel in der Durchführung erkennbar warten. Vielmehr ist der externe Dienstleister auf zusätzliche Aufträge durch die Gemeinde eingegangen und hat diese umgehend erledigt.
Was bedeutet dies für die Zukunft?
Entsprechend der vorgenannten Ausführungen war die damalige Entscheidung und aufgrund der aktuellen Analysen erst einmal richtig. Grundsätzlich bin ich persönlich „ein Freund davon“, Aufgaben selbst zu erledigen. Meines Erachtens müssen jedoch hierbei Grundsätze der Machbarkeit & Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und der Lokalität berücksichtigt werden. Insofern diese intensive Prüfung ein bestimmtes Ergebnis ergibt, sollte man auch dieses Ergebnis befolgen.
In diesem Sinne kann ich nur appelieren, die Leistungen aller im Winterdienst hoch anzurechnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu danken, dass sie sich jederzeit bereithalten und für uns zur Verfügung stehen! Ihr macht einen tollen Job!
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