Die CDU Fraktion beantragt die Einrichtung zusätzlicher Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet, insbesondere in Bereichen mit hoher Fußgängerfrequenz, in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Spielplätzen sowie in Wohngebieten. Die Standorte sollen in enger Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und gemäß der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt werden.
Aktuell werden laut Aussage der Straßenverkehrsbehörde des Kreises bei der Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs die gesetzlichen Möglichkeiten des § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO ausgeschöpft. So sind die Bereiche der an diesen Straßen unmittelbar gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder auch Krankenhäusern ausnahmslos mit VZ 274-30 StVO beschildert.
Daneben werden bei Vorliegen einer sog. qualifizierten Gefahrenlage, also einer Gefahrenlage, die aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse die normale Betriebsgefahr im Straßenverkehr erheblich übersteigt, geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen angeordnet. So ist beispielsweise bedingt durch die Unübersichtlichkeit, teilweise enge Fahrbahn und die sehr schmalen Gehwege die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW auf der Meckenheimer Straße in Weilerswist-Metternich auf 30 km/h reduziert.
In den regelmäßigen Verkehrsschauen wird deutlich, dass der Wunsch nach geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen innerhalb der Bevölkerung aufgrund von Sicherheits-, Lärmschutz- und Umweltschutzbedenken groß ist. Bereits heute werden an besonders gefährlichen Stellen im Gemeindegebiet, wie in der Nähe von Schulen und Altenheimen, Tempo-30-Zonen eingerichtet. Diese Maßnahmen haben sich als wirksam erwiesen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Lärmbelastung zu reduzieren.
Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht eine Erweiterung der Entscheidungsspielräume für Kommunen vor. Dies ermöglicht es, neben der Verkehrssicherheit auch Aspekte wie Klima- und Umweltschutz, Gesundheit sowie die städtebauliche Entwicklung stärker zu berücksichtigen. Die neue StVO erleichtert es, streckenbezogene Tempo-30-Zonen anzuordnen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie als "Lückenschluss" zwischen bestehenden Tempo-30-Abschnitten.
Mit den bestehenden und den neuen gesetzlichen Möglichkeiten haben wir die Chance, weitere verkehrsberuhigte Zonen im Gemeindegebiet zu schaffen, die nicht nur der Verkehrssicherheit dienen, sondern auch das Lebensumfeld unserer Bürgerinnen und Bürger verbessern.
Wir beantragen daher, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Verkehrskommission unter Einbeziehung der Kreispolizeibehörde die Schaffung weiterer Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet insbesondere im Bereich der Schulwege, Kindertagesstätten, Schulen, Bushaltestellen, Alten- und Pflegeheimen sowie unter Berücksichtigung des zunehmenden LKW-Verkehrs im gesamten Straßenverkehrsnetz der Gemeinde prüft und umsetzt. Insbesondere sollten dabei auch sogenannte "Lückenschlüsse" zwischen bestehenden Tempo-30-Bereichen sowie neue Zonen in sensiblen Wohn- und Schulbereichen in den Fokus genommen werden.
Mit dieser Maßnahme leisten wir nicht nur einen Beitrag zur Verkehrssicherheit, sondern auch zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens unserer Bürgerinnen und Bürger.
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