Die Beschlussfassung über die Hebesätze der Grundsteuer für das Jahr 2025 ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung.
Auf der einen Seite gilt es die Folgen der von Olaf Scholz (damals noch in seiner Funktion als Bundesfinanzminister) entwickelten Grundsteuerreform bestmöglich zu kompensieren, ohne dass es zu weiteren Belastungen der Bevölkerung kommt. Auf der anderen Seite stellen massive Kostensteigerungen beispielsweise im Bereich der Kreisumlage, der Baukosten, des TVÖDs, notwendige Investitionen in Schulen, Kindergärten und Infrastruktur sowie neu für die Verwaltung hinzugekommene Aufgaben kaum zu kompensierende Herausforderungen dar.
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde seitens Scholz versprochen, dass eine Aufkommensneutralität bei den Kommunen erzielt werden soll. Sprich das Grundsteueraufkommen in den einzelnen Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein, wie vor der Reform. Der dafür notwendige „aufkommensneutrale Hebesatz“ liegt laut Berechnung des Finanzministeriums für die Gemeinde Weilerswist bei 692 Punkten bei der Grundsteuer B. Das heißt, um über die Grundsteuer B dieselben Einnahmen zu erzielen, muss der Hebesatz von 610 (alte Berechnung) auf 692 (neue Berechnung) Punkte erhöht werden. Leider bedeutet das nicht, dass auch die Steuerlast eines jeden Grundstückeigentümers gleich bleibt – viele werden aufgrund des neuen Berechnungsmodells beim aufkommensneutralem Hebesatz mehr, einige aber auch weniger als beim bisherigen Modell zahlen müssen. Ein reiner Vergleich der Punktwerte ist jedoch aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden nicht möglich.
Weiterhin verbleiben, trotz aller Bemühungen mit dem aufkommensneutralen Hebesatz auch für das Jahr 2025 einen ausgeglichenen Haushalt erstellen zu können, weitere ungedeckte Mehrkosten für das Jahr 2025. Seitens des Kämmerers der Gemeinde Weilerswist wurde daher vorgeschlagen, das Delta durch eine tatsächliche Erhöhung der Grundsteuer B, mit 730 Punkten statt 692 Punkten, zu kompensieren.
Der Gemeinderat kann dieser Empfehlung nicht oder nur schwer entkommen, da eine Ablehnung andernfalls zu einem weiteren Stillstand in der Gemeinde führen würde.
Wir müssen zusammenfassend daher feststellen: Es besteht dringender Investitionsbedarf, da Straßen und Gebäude über längere Zeit nicht saniert wurden, notwendiges Personal nicht eingestellt wurde und Aufgaben zeitlich verschoben wurden. Zudem erfordern Schulen, Kitas, Jugendprojekte, die Feuerwehr und andere wichtige Projekte dringend Investitionen. Hinzu kommen zusätzliche Aufgaben, die von Bund und Land übernommen werden mussten, jedoch ohne dass die entsprechende Finanzierung auf die Gemeinde übertragen wurde.
Die Grundsteuerreform macht eine Anpassung der Steuer notwendig, da die Vorgaben von Bund und Land dies erfordern. Auch wenn der Rat der Gemeinde darauf keinen Einfluss hat, bleibt die Anpassung in Weilerswist im Vergleich zu anderen Kommunen moderat. Andere Gemeinden müssen deutlich höhere Erhöhungen umsetzen.
Die Suche nach einem Schuldigen in der Politik der Gemeinde Weilerswist greift zu kurz. Nach Auffassung der CDU wurden im Rathaus in den letzten Jahren die falschen Prioritäten gesetzt - diese Realität holt uns jetzt ein. Alleine die unterlassenen Investitionen in die Gemeindestraßen erfordern eine jährliche Investition von mindestens 3 Mio. Euro für die nächsten 10-15 Jahre. Investitionen in die Sanierung & Anbau an den Grundschulen sowie der Gesamtschule, der Neubau von Feuerwehrgerätehäusern und vieles mehr zeigen schon jetzt, dass es einen erheblichen Finanzierungsbedarf gibt. Nun gilt es, die verfehlten Prioritäten im Rathaus zu korrigieren und Bürgerinnen und Bürger, soweit es möglich ist, zu entlasten.
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